Immobilien und Steuern, in manchen Bereichen sehr überschaubar, in anderen dafür um so komplexer. Ich habe für Sie die wichtigsten Themen zu Immobilien und Steuern zusammengefasst. Egal ob für den Verkauf von Immobilien oder für den Kauf einer Immobilie, hier finden Sie die relevantesten Steuer-Immobilien Themen.
Verkauf Ihrer Immobilie zum bestmöglichen Preis, das ist steuerlich relevant für Sie: die Spekulationsfrist kompakt und verständlich erklärt.
Die Spekulationsfrist besagt, dass man beim Verkauf seiner Immobilie, zunächst erst einmal eine Verjährungsfrist (Spekulationsfrist) von 10 Jahren absolvieren muss, bevor man diese Steuerfrei verkaufen kann. Es gibt hier jedoch auch einige Ausnahmen und steuerliche Regelungen. Wenn man seine Immobilie bereits innerhalb der festgelegten Spekulationsfrist von 10 Jahren zum bestmöglichen Preis verkaufen möchte, muss man den Gewinn (bestmöglicher Verkaufspreis - (Ihr Kaufpreis der Immobilie + Sanierung etc.) ) dann, wenn nicht einer der unten aufgeführten Punkte zutrifft, mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern:
Die Immobilie oder das Grundstück wurde nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt
Gemischtgenutzte Immobilien: In diesem Fall wird die Spekulationssteuer anteilig berechnet. Dies bedeutet, dass der für eigene Wohnzwecke genutzte Teil nicht besteuert wird.
Erwerb der Immobilie im Rahmen einer Gütertrennung: Wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde oder nach einer Scheidung ein Ehepartner eine Immobilie zugeschrieben bekommt, muss er Spekulationssteuer bezahlen, wenn er oder sie das Haus innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert.
Erwerb der Immobilie, indem sie aus dem Betriebsvermögen entnommen wird oder bei einer Betriebsaufgabe erworben wird: In diesem Fall gilt ebenfalls eine Zehn-Jahres-Frist. Verkauft der Nutznießer die Immobilie innerhalb dieser Zeit, muss er die Gewinne aus dem Immobilienverkauf versteuern.
Nachdem Sie den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie erreicht haben sind folgende Steuerthemen für den Käufer Ihrer Immobilie Interessant:
Die Grunderwerbsteuer muss in Deutschland auf den Erwerb von bebauten (Immobilien) und unbebauten Grundstücken gezahlt werden. Sie ist eine einmalige Immobiliensteuer, und immer Ländersache. Das heißt, je nach Bundesland werden unterschiedlich hohe Grunderwerbsteuersätze für den Kauf eines Grundstücks erhoben.
Grunderwerbsteuersätze:
Grunderwerbssteuer Baden-Württemberg: 5,0 %
Grunderwerbssteuer Rheinland-Pfalz: 5,0 %
Grunderwerbssteuer Hessen: 6,0 %
Anders Sie es bei der Grundsteuer aus, im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer ist diese jährlich fällig, muss vom Immobilieneigentümer bezahlt werden und ist immer Sache der Kommunen.
Immobilien, Steuern und Abschreibung. Wer kann Afa (Absetzung für Abnutzung) für sich nutzen und wie?
Steuerliche Abschreibungen (Afa) gibt es nur für vermietete oder betrieblich genutzte Immobilien. Hierbei können zunächst einmal 2,5% des ursprünglichen Kaufpreises der Immobilie p.a. auf einen Zeitraum von 50 Jahren (gemäß persönlichem Einkommenssteuersatz) abgesetzt werden. Weitere steuerliche Vorteile (Afa) bieten sich als Vermieter oder bewirtschafter einer Immobilie bei der Modernisierung bzw. Instandsetzung. Unterteilt wird hier in die generelle Instandsetzung oder Modernisierung einer Immobilie und der Instandsetzung einer denkmalgeschützen oder einen denkmalgeschützten Teil einer Immobilie. Kaufen Sie sich eine Immobilie, können Sie gleich sämtliche Sanierungs- und Instandsetzungskosten in die Anschaffungskosten inkludieren nehmen und können diese dann auch mit 2,5% p.a. auf 50 Jahre absetzen. Für eine Beratung bzgl. Denkmalschützer Immobilien, sowie für alle weiteren Anliegen, freue ich mich auf Ihre Nachricht.
#Mannheim #Heidelberg #Immobilien #Immobilienmakler #Immobilienverkauf #bestmöglicherpreis #höchstmöglicherpreis #immobilieverkaufen #realestate #rheinneckar #passivermarkt #marketing #verkauf #immobilie #einfamilienhaus #zweifamilienhaus #reihenhaus #eigentumswohnung #denkmalschutz #spekulationsfrist #penthouse #villa
Comments